Hier findest Du einige Informationen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Bei weiteren Fragen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, kannst Du uns jederzeit kontaktieren.
Aus welchen Gründen kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden?
Wie lange dauert die sogenannte Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug?
In der Regel beträgt die Sperrfrist, also die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre.
Erhalte ich nach dem Ablauf der Sperrfrist meine Fahrerlaubnis automatisch?
Nein. Nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist muss bei der Zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Daher spricht man auch eigentlich nicht von einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, weil man den alten Führerschein nicht zurückerhält, sondern von einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Welche Auflagen müssen für die Wiedererteilung vorliegen?
Kann man die Sperrfrist verkürzen?
Ja. Es ist möglich die Sperrfrist um bis zu drei Monate zu verkürzen. Jedoch ist zu beachten, dass es in den drei Jahren vor dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht bereits einmal eine Sperrfrist verhängt wurde.
Falls Du noch Fragen hast, kannst Du uns gerne kontaktieren.
Schreib uns eine Mail oder ruf uns an. Gerne kannst Du uns auch während unserer Geschäftszeiten persönlich aufsuchen.